Alpines WintercampSimmental, Gstaad

Rechtliches

Teilnahmebedingungen

Für das Alpine Wintercamp. Wortlaut wie auf der bestehenden Website des Camps.

1. Beteiligte

Diese Teilnahmebedingungen gelten für die Organisatoren des Alpinen Wintercamps, Burkhard Eibel und Stefan Heller (nachfolgend „Organisator“), und die teilnehmenden Personen (nachfolgend jeweils „Teilnehmer“), die sich verbindlich zur Teilnahme an der nachfolgend beschriebenen privaten Gruppenreise anmelden.

2. Charakter der Veranstaltung

Die Veranstaltung ist eine rein private, nicht gewerbliche Freizeitveranstaltung im Freundes- und Bekanntenkreis sowie im erweiterten sozialen Umfeld.

Der Organisator handelt ehrenamtlich und nicht als Reiseveranstalter im Sinne der §§ 651a ff. BGB, nicht als Unternehmer (§ 14 BGB) und nicht als Vermittler gegen Entgelt.

Es wird ausdrücklich kein Pauschalreisevertrag begründet. Jeder Teilnehmer organisiert die Anreise und seine Teilnahme eigenverantwortlich.

Bei der Veranstaltung handelt es sich um eine geschlossene Gruppe. Eine Teilnahme ist nur möglich, wenn die Teilnehmer Mitglied dieser Gruppe sind oder werden und die Teilnahmebedingungen akzeptieren. Jedes Gruppenmitglied wird auf einer internen Adressliste mit den für die Organisation und Durchführung der Reise notwendigen Kontaktdaten geführt.

Die Teilnehmer stellen rechtlich gesehen eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (§§ 705 ff. BGB) dar.

3. Leistungsumfang

Der Organisator übernimmt ausschliesslich folgende Tätigkeiten:

  • Koordination der Sammelanmietung einer Unterkunft, gegebenenfalls eines Transporters, und Kauf der Verpflegung, Putzmittel oder Ähnlichem
  • Sammelbestellung von Gruppen-Skipässen
  • Sammlung und Weiterleitung von Kostenanteilen
  • Weitergabe organisatorischer Informationen zur Unterkunft, den mitzubringenden Sachen und den Anreisemöglichkeiten

Es besteht kein Anspruch auf bestimmte Leistungen, Qualitätsstandards oder Betreuung.

4. Kosten- und Auslagenteilung

Die Gesamtkosten, insbesondere Unterkunftsmiete, Nebenkosten, Endreinigung, Gemeinschaftsverpflegung, Betriebskosten und gegebenenfalls die Miete eines Transporters, werden anteilig auf alle Teilnehmer umgelegt. Der Organisator erhebt die Beiträge ausschliesslich kostendeckend.

Die Kosten für den Skipass werden je nach Bezug einzeln mit den Teilnehmern abgerechnet.

Die Zahlungspflicht ergibt sich aus § 670 BGB (Aufwendungsersatz) in Verbindung mit einem unbenannten Auftrag (§§ 662 ff. BGB analog).

Der Organisator erzielt keinen Gewinn. Etwaige Fehlbeträge werden anteilig nachgefordert, Überschüsse anteilig erstattet oder gemeinsam verplant.

Der Teilnahmebetrag wird bezahlt, nachdem der Teilnehmer vom Organisator eine E-Mail mit der Zahlungsaufforderung erhalten hat. Die Zahlungsaufforderung ergeht in der Regel erst im Kalenderjahr der Reise. Mit der Zahlung erklärt der Teilnehmer verbindlich seine Teilnahme.

5. Rücktritt, Nichtanreise, Ersatzteilnehmer

Bei Rücktritt oder Nichtanreise bleibt die Verpflichtung zur Kostentragung bestehen (§ 326 Abs. 2 Satz 1 BGB analog), soweit die Kosten nicht durch Ersatzteilnehmer von der Warteliste gedeckt werden.

6. Haftung des Organisators

Der Organisator haftet ausschliesslich für Schäden, die auf eigenem vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen (§ 276 Abs. 1 BGB).

Eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit (§ 309 Nr. 7 BGB analog) vorliegt.

Keine Haftung besteht für:

  • Unfälle, Personen- oder Sachschäden
  • Verlust oder Diebstahl persönlicher Gegenstände
  • Handlungen anderer Teilnehmer
  • Leistungen Dritter, zum Beispiel des Unterkunftsbetreibers

7. Eigenverantwortung der Teilnehmer

Jeder Teilnehmer nimmt auf eigene Gefahr teil (§ 254 BGB, Mitverschulden).

Der Abschluss geeigneter Versicherungen, etwa Auslandskranken-, Haftpflicht-, Unfall- und Reiserücktrittsversicherung, liegt in der Verantwortung des Teilnehmers.

Die Teilnehmer organisieren die An- und Abreise sowie die Freizeitgestaltung eigenverantwortlich.

Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, geltende Hausordnungen, Sicherheitsvorschriften und gesetzliche Regelungen einzuhalten.

8. Hausrecht und Ausschluss

Der Organisator übt während der Veranstaltung das Hausrecht im Rahmen der Vereinbarung mit dem Unterkunftsbetreiber aus.

Teilnehmer können bei erheblichen Pflichtverletzungen ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht in diesem Fall nicht (§ 314 BGB analog).

9. Datenschutz

Die Organisatoren erheben, verarbeiten und speichern personenbezogene Daten ausschliesslich zur Organisation der Veranstaltung.

Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Durchführung erforderlich ist. Weitere Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.

10. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt (§ 306 BGB).

11. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt ausschliesslich deutsches Recht.

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Wohnsitz des Organisators (§§ 12, 38 ZPO).

Ort und Datum: Münster und Waldbreitbach, 27. Dezember 2025.